Mit dem II. Ökumenischen Konzil von Konstantinopel (381) waren die großen trinitarischen Fragen, die die Kirche fast das ganze 4. Jahrhundert hindurch beschäftigt und zu großen Verwerfungen geführt hatte, zumindest nominell weitgehend geklärt. Die Homousie (Wesensidentität) zwischen Vater und Sohn, die schon in Nizäa (325) in noch unscharfer Weise in das Glaubensbekenntnis eingetragen worden war, war nun präzisiert, bestätigt und dogmatisch verbindlich. Die Streitigkeiten darum, was der rechte Glaube sei, waren damit jedoch noch lange nicht beendet, sie verlagerten sich lediglich. Im Fokus stand nicht mehr das Verhältnis von Gott „Vater“ zum „Sohn“, sondern es ging nun in der theologischen Debatte um die rechte Auffassung dessen, was unter dem „Sohn“ zu verstehen sei. Das Bekenntnis von Nizäa, das spätestens seit dem III. Ökumenischen Konzil von Ephesus (431) als verbindlich galt, bestimmt den ‚einen Herrn Jesus Christus‘, den es in seinem zweiten Artikel als Glaubensinhalt einführt, in einer durchgängigen grammatischen Konstruktion, in welcher sich die Herkunft („Zeugung“) des Sohnes Gottes aus dem Wesen des Vaters und seine menschliche Geburt und sein Leiden ohne erkennbare Zäsur aneinanderreihen. Es legt also fest, dass in Jesus Christus sowohl göttliche als auch menschliche Merkmale vorhanden sind, definiert aber nicht näher, in welchem Verhältnis diese beiden „Sphären“ zueinander stehen. In diesem Punkt lässt es großen Interpretationsspielraum.
Die Fragen, die sich daraus und auch aus dem bloßen Befund der biblischen Überlieferung ergaben, waren zum Teil auch schon vorher aufgeworfen worden. Seit dem ausgehenden 4. Jahrhundert rückten sie nun in den Mittelpunkt. Die Auseinandersetzungen, die dadurch hervorgerufen wurden, zogen sich über mehrere Jahrhunderte hin. Vier Ökumenische Konzilien und mehrere kleinere wurden einberufen, um verbindliche Lösungen für die Streitfragen zu finden. Der Prozess dauerte jedoch lange, weil einmal gefasste Beschlüsse immer wieder in Frage gestellt wurden und sich aus geklärten Fragen mitunter auch neue ergaben.
Die Geschichte dieser Kontroversen ist gut dokumentiert und in zahlreichen Aktensammlungen auf uns gekommen. Diese sind, angeregt durch den Klassischen Philologen Eduard Schwartz, in der Reihe Acta Conciliorum Oecumenicorum seit den 1920er Jahren nach und nach veröffentlicht worden – philologisch in vorbildlicher Weise. Sie umfassen die Konzilien von Ephesus (431), Chalkedon (451), Konstantinopel und Jerusalem (536 – sie werden nicht zu den Ökumenischen Konzilien gerechnet), das eigentliche II. Konzil von Konstantinopel (553), die Lateransynode von 649 und schließlich das III. Konzil von Konstantinopel (680/81). Hinzu kommen die Akten zum Bilderstreit des 8. Jahrhunderts, der auf dem letzten allgemein als ökumenisch anerkannten Konzil (Nizäa II, 787) verhandelt wurde. Freilich sind diese rein griechischen und lateinischen und zudem nach nicht immer einfach verständlichen Kriterien geordneten Publikationen heutigen Leserinnen und Lesern nur schwer zugänglich und bedürfen darum dringend der Übersetzung und einer inhaltlichen Erschließung.
Die Entscheidungen der sieben Ökumenischen Konzilien in christologischen und anderen Fragen bilden das gemeinsame Erbe aller großen christlichen Kirchen, weshalb dem Projekt weltweit eine hohe Aufmerksamkeit nicht nur in der scientific community, sondern auch in einer breiten Öffentlichkeit zuteilwerden wird, wie dies bereits jetzt am Vorgängerprojekt zum Konzil von Ephesus erkennbar ist.
Das Projekt verfolgt einen innovativen Ansatz für die Erschließung dieser komplexen Quellen. Angesichts der bei den Mitarbeitenden versammelten philologischen Kompetenz soll mit den Quellentexten eine Stand-Alone-KI trainiert werden, die interessierten Nutzerinnen und Nutzer einen Open-Access-Datenraum mit xml-codierten und nach unterschiedlichen Filtern auswertbaren Ergebnissen zugänglich machen wird. Der auf traditionelle Weise (beim Verlag de Gruyter in der eigens neu aufgelegten Reihe ACO deutsch) publizierte Kommentar mit Übersetzung wird damit für viele Generationen auch mit Fragen erschließbar, die heute vielleicht noch gar nicht absehbar sind.
Durch webbasierte Module werden die erhobenen Geo- und Personendaten außerdem durch datenbankgenerierte Suchmodule sowie durch ein eigenes interaktives Kartenwerk zugänglich, wie es am Mainzer Forschungsbereich bereits für das Synodicon Orientale erfolgreich praktiziert wird.
a) Übersetzung und Kommentar bei de Gruyter
b) „ACO-Perspektiven. Studien zu den ökumenischen Konzilien“: Open-Access-Jahrbuch mit regelmäßiger Veröffentlichung der methodisch relevanten Ergebnisse, inklusive Updates über den Projektfortschritt und herausragende Einzelergebnisse